Cookie-Richtlinie

Diese Cookie-Richtlinie ergänzt unsere Datenschutzerklärung. Sie erläutert, welche Speicher- und Zugriffstechnologien beim Besuch des Onlineshops eingesetzt werden können, welchen Aufgaben sie dienen und wie Sie Ihre Auswahl verwalten.

Der Begriff „Cookies“ umfasst nachfolgend auch vergleichbare Technologien, etwa lokalen Browserspeicher, Pixel und technische Kennungen. Nicht alle diese Verfahren speichern eine klassische Textdatei auf Ihrem Gerät. Sie können jedoch Informationen auslesen, Interaktionen erfassen oder eine Wiedererkennung ermöglichen.

1. Wozu Cookies im Shop dienen

Cookies ermöglichen es einer Website, bestimmte Informationen zwischen einzelnen Seitenaufrufen oder Besuchen verfügbar zu halten. Im Einkauf betrifft dies beispielsweise den Inhalt des Warenkorbs oder eine laufende Sitzung. Andere Technologien dienen der statistischen Auswertung oder der Messung von Werbemaßnahmen und setzen eine entsprechende Einwilligung voraus.

Mögliche Einsatzbereiche sind:

  • Warenkorb und Bestellablauf während einer Sitzung.

  • Anmeldung und Nutzung eines Kundenkontos.

  • Vom Nutzer ausgewählte Sprache, Region oder Währung.

  • Technische Schutzfunktionen und Erkennung auffälliger Zugriffe.

  • Besuchsanalysen sowie Werbeauswertungen nach entsprechender Zustimmung.

Neben eigenen Technologien können Dienste externer Anbieter eingebunden sein, beispielsweise von Google. Welche Funktionen tatsächlich aktiv sind, hängt von der technischen Einrichtung des Shops und Ihrer Auswahl ab.

2. Technisch erforderliche Funktionen

Bestimmte Speicher- oder Zugriffsvorgänge können erforderlich sein, um eine von Ihnen ausdrücklich gewünschte Shopfunktion bereitzustellen. Die Einordnung richtet sich nach dem konkreten Zweck und der technischen Notwendigkeit; eine bloße Erleichterung des Websitebetriebs reicht dafür nicht aus.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Warenkorb: Zuordnung der hinzugefügten Artikel während des Einkaufs.

  • Aufrechterhaltung einer angemeldeten Sitzung.

  • Speicherung Ihrer Entscheidung im Cookie-Dialog.

  • Technische Absicherung eines angefragten Vorgangs.

  • Übernahme ausdrücklich gewählter Anzeigeeinstellungen, soweit dies für die gewünschte Funktion erforderlich ist.

Solche Technologien können beim Aufruf einer Funktion entstehen, etwa beim Anmelden oder Hinzufügen eines Artikels. Sie sind im Einwilligungsdialog nicht als frei wählbare Analyse- oder Werbekategorie eingeordnet.

Eine Sperrung über den Browser bleibt technisch möglich. Dadurch können einzelne Funktionen eingeschränkt sein, beispielsweise die Zuordnung eines Warenkorbs oder der Erhalt einer Sitzung.

3. Optionale Analyse und Werbung

Besuchsanalyse

Analysefunktionen helfen dabei, die Nutzung des Shops nachzuvollziehen. Sie können zeigen, welche Seiten aufgerufen werden, an welchen Stellen Besucher den Einkauf unterbrechen oder wie einzelne Bedienelemente genutzt werden.

Nach entsprechender Einwilligung können insbesondere folgende Informationen ausgewertet werden:

  • Besuchsfolge und Aufenthaltsdauer auf einzelnen Seiten.

  • Klicks, Scrollvorgänge und weitere Interaktionen.

  • Herkunft eines Besuchs, etwa über Suchmaschinen oder andere Websites.

  • Geräteklasse, Browser und technische Merkmale.

Die Auswertung dient der Anpassung von Navigation, Seitenaufbau und Inhalten. Analysefunktionen gehören nicht zu den Voraussetzungen für die Durchführung einer Bestellung.

Marketing und Erfolgsmessung

Werbetechnologien können einen Anzeigenkontakt mit einer späteren Handlung im Shop in Verbindung bringen. Je nach eingesetzter Funktion ermöglichen sie außerdem die Bildung von Zielgruppen für weitere Anzeigen.

Typische Zwecke sind:

  • Zuordnung von Anzeigenklicks zu Conversion-Ereignissen.

  • Einschätzung der Ergebnisse einzelner Kampagnen.

  • Remarketing auf Grundlage vorheriger Besuche.

  • Anpassung von Anzeigen und Zielgruppeneinstellungen.

Die Aktivierung richtet sich nach der jeweils erteilten Zustimmung. Eine Freigabe für Analysezwecke ist nicht automatisch eine Einwilligung in personalisierte Werbung.

4. Rechtsgrundlagen

Bei Cookies sind zwei rechtliche Ebenen zu unterscheiden: die Speicherung oder der Zugriff auf Informationen im Endgerät und eine damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten.

Für Endgerätezugriffe gilt § 25 TDDDG. Bei optionalen Technologien ist grundsätzlich eine informierte Einwilligung erforderlich. Eine Ausnahme kann insbesondere für Vorgänge gelten, die unbedingt erforderlich sind, um einen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen.

Für personenbezogene Daten richtet sich die Rechtsgrundlage nach dem jeweiligen Vorgang:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b GDPR: Verarbeitung, die für den angefragten Einkauf oder andere vertragliche Funktionen erforderlich ist.

  • Art. 6 Abs. 1 lit. f GDPR: Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen, etwa an einem funktionsfähigen und angemessen geschützten Shop, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

  • Art. 6 Abs. 1 lit. a GDPR: Einwilligungsabhängige Analyse- und Marketingverarbeitung.

  • Gesetzlich erforderliche Nachweise können zusätzlich auf Art. 6 Abs. 1 lit. c GDPR beruhen.

Ein berechtigtes Interesse nach der GDPR ersetzt keine Einwilligung, wenn der betreffende Endgerätezugriff nach § 25 TDDDG einwilligungspflichtig ist.

5. Auswahl im Cookie-Dialog

Beim ersten Besuch beziehungsweise dann, wenn eine erneute Entscheidung erforderlich ist, dient der Cookie-Dialog der Auswahl optionaler Funktionen. Die Auswahlmöglichkeiten umfassen die Zustimmung zu allen optionalen Kategorien, deren Ablehnung sowie eine individuelle Einstellung.

  • Alle akzeptieren: Freigabe der im Dialog beschriebenen optionalen Kategorien.

  • Nicht erforderliche Cookies ablehnen: Nutzung ohne Freigabe optionaler Analyse- und Marketingtechnologien.

  • Auswahl anpassen: Entscheidung anhand der einzelnen Kategorien und verfügbaren Informationen.

Annahme und Ablehnung sind als gleichwertige Auswahlmöglichkeiten vorgesehen. Optionale Kategorien setzen eine aktive Entscheidung voraus; der bloße weitere Besuch der Website ist keine Zustimmung.

Die Angaben zu einzelnen Technologien sollten im Dialog oder in der ergänzenden Cookie-Übersicht verfügbar sein. Dazu gehören insbesondere Anbieter, Zweck, Cookie- beziehungsweise Speichername und Laufzeit.

Dokumentation Ihrer Entscheidung

Zur Verwaltung und zum Nachweis der Auswahl können technische Angaben gespeichert werden. Je nach eingesetztem Einwilligungssystem betrifft dies den gewählten Status, den Zeitpunkt, die Version des Dialogs und eine technische Zuordnungskennung.

Auch grundlegende Browser- oder Geräteinformationen können hierfür relevant sein. Eine technische Kennung ist nicht automatisch anonym; ihre datenschutzrechtliche Einordnung hängt von den verfügbaren Zuordnungsmöglichkeiten ab.

Diese Informationen dienen der Verwaltung der Auswahl und der erforderlichen Dokumentation.

6. Einstellungen ändern oder Einwilligung widerrufen

Über die Cookie-Einstellungen können Sie eine frühere Auswahl erneut aufrufen und optionale Kategorien ändern oder deaktivieren.

Ein Widerruf wirkt für die Zukunft. Er verändert nicht die Rechtmäßigkeit einer Verarbeitung, die zuvor auf Grundlage einer gültigen Einwilligung erfolgt ist.

  • Sie können einzelne Kategorien abwählen, ohne sämtliche Einstellungen neu festzulegen.

  • Bereits vorhandene Cookies lassen sich ergänzend über den Browser entfernen.

  • Nach dem Löschen der gespeicherten Auswahl kann beim nächsten Besuch eine erneute Abfrage erforderlich sein.

Das Entfernen eines Cookies im Browser ist nicht gleichbedeutend mit der Löschung sämtlicher Daten, die zuvor an einen Dienst übertragen wurden. Für entsprechende Datenschutzanfragen gelten die Hinweise in unserer Datenschutzerklärung.

7. Google Analytics

Soweit Google Analytics eingesetzt wird, dient der Dienst der statistischen Untersuchung von Seitenbesuchen und Interaktionen. Die Ergebnisse können bei der Anpassung von Inhalten und Shopfunktionen berücksichtigt werden.

Anbieter ist regelmäßig Google Ireland Limited in Irland. Weitere Google-Stellen, darunter Google LLC in den USA, können abhängig vom Verarbeitungsvorgang beteiligt sein.

Die Analyse kann nach Einwilligung folgende Angaben betreffen:

  • Aufgerufene Seiten und erfasste Ereignisse.

  • Dauer und zeitlicher Ablauf eines Besuchs.

  • Verweisende Seiten beziehungsweise Herkunftskanäle.

  • Geräte- und Browsermerkmale sowie technische Kennungen.

IP-Adressen können im technischen Übertragungsvorgang verarbeitet werden. Ob und wie sie gekürzt, verworfen oder weiterverarbeitet werden, hängt von der eingesetzten Version und Konfiguration ab. Eine allgemeine Aussage, sämtliche erfassten Daten seien anonym, lässt sich daraus nicht ableiten.

Die einwilligungsabhängige Verarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit. a GDPR und, bei entsprechenden Endgerätezugriffen, auf § 25 Abs. 1 TDDDG.

Ergänzende Hinweise enthalten die Informationen zu Google Analytics und die Google-Datenschutzerklärung.

8. Google Ads und Remarketing

Bei einem Einsatz von Google Ads können Conversion-Funktionen erfassen, ob nach einem Anzeigenkontakt eine bestimmte Handlung erfolgt. Dies kann beispielsweise ein Produktaufruf oder eine Bestellung sein. Remarketing dient gegebenenfalls dazu, Besucher anhand freigegebener Informationen Zielgruppen zuzuordnen.

Je nach Funktion können verarbeitet werden:

  • Anzeigenklicks und zugehörige Kennungen.

  • Seitenbesuche sowie Conversion-Ereignisse.

  • Browser-, Geräte- und Cookie-Informationen.

  • IP-Adressen und daraus gegebenenfalls abgeleitete ungefähre Standortangaben.

Die Verwendung dient der Bewertung und Anpassung von Werbemaßnahmen. Personalisierte Werbung und die Übermittlung von Nutzerdaten für Werbezwecke richten sich nach den dafür erteilten Einwilligungen.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a GDPR; einwilligungspflichtige Speicher- und Zugriffsvorgänge beruhen auf § 25 Abs. 1 TDDDG.

Ihre Auswahl verwalten Sie über die Cookie-Einstellungen. Informationen zu Google-eigenen Werbepräferenzen finden Sie ergänzend unter Google-Anzeigeneinstellungen.

9. Google Consent Mode

Google Consent Mode kann die Ausführung von Google-Tags an die im Cookie-Dialog getroffene Entscheidung anpassen. Die Funktion übermittelt beziehungsweise berücksichtigt unterschiedliche Zustände für Speicherung und Datennutzung.

Zu den relevanten Signalen gehören:

  • ad_storage für werbebezogene Speicherung.

  • analytics_storage für analyserelevante Speicherung.

  • ad_user_data für die Übermittlung von Nutzerdaten an Google zu Werbezwecken.

  • ad_personalization für personalisierte Werbung.

Die in dieser Richtlinie beschriebene Aktivierung optionaler Google-Funktionen erst nach Zustimmung entspricht einer entsprechend eingerichteten Basisimplementierung. Die Freigabe erfolgt dabei anhand der ausgewählten Kategorien.

Davon zu unterscheiden ist die erweiterte Implementierung: Sie kann auch bei abgelehnter Zustimmung cookielose Signale übertragen. Ein eingeschränkter Modus bedeutet deshalb nicht automatisch, dass keine Datenübermittlung stattfindet. Bei Verwendung dieser Variante wären ergänzende Angaben zu den tatsächlichen Datenflüssen und ihren Rechtsgrundlagen erforderlich.

Consent Mode ersetzt weder den Einwilligungsdialog noch die rechtliche Bewertung einzelner Technologien.

10. Schutz vor automatisierten Zugriffen

Google reCAPTCHA

Soweit Google reCAPTCHA eingebunden ist, dient es der Erkennung automatisierter oder missbräuchlicher Vorgänge, beispielsweise bei Formularübermittlungen. Abhängig von der verwendeten Variante kann der Dienst technische Merkmale und Interaktionssignale auswerten.

Mögliche Angaben sind:

  • IP-Adresse und Browserumgebung.

  • Gerätebezogene Informationen.

  • Interaktionen mit der Seite, etwa Klicks und zeitliche Abläufe.

Ob eine Einwilligung erforderlich ist, richtet sich nach der konkreten Einbindung, den Endgerätezugriffen und den Verarbeitungszwecken. Die Bezeichnung als Sicherheitsfunktion allein macht reCAPTCHA nicht zu einer einwilligungsfreien Technologie.

Eine Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f GDPR kommt nur bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in Betracht. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, gelten Art. 6 Abs. 1 lit. a GDPR und gegebenenfalls § 25 Abs. 1 TDDDG.

Weitere Angaben zur Verarbeitung durch Google enthalten die Datenschutzhinweise zu Google reCAPTCHA.

Weitere Sicherheitsverfahren

Technische Prüfungen können dazu dienen, ungewöhnliche Zugriffsmuster oder mögliche Manipulationen festzustellen. Dabei können IP-Adressen, Zugriffsquellen, Browsermerkmale und Verhaltensmuster eine Rolle spielen.

Die rechtliche Einordnung erfolgt anhand des jeweiligen Verfahrens. Auch hier ist zwischen serverseitiger Verarbeitung und einem Zugriff auf Informationen im Endgerät zu unterscheiden.

11. Technologien im Zahlungsvorgang

Bei einer Zahlung können die eingebundenen Zahlungsdienste technische Verfahren einsetzen, um Transaktionen auszuführen, Sitzungen zuzuordnen oder Hinweise auf Missbrauch zu prüfen.

Zu den unterstützten Karten gehören Visa, Mastercard und American Express. Die Kartenmarke allein bezeichnet jedoch nicht den tatsächlich eingesetzten Zahlungsdienstleister.

Abhängig vom gewählten Verfahren können folgende Daten relevant sein:

  • Rechnungsbetrag und Zahlungsstatus.

  • Angaben zur Rechnungsadresse.

  • IP-Adresse, Gerät und Browserumgebung.

  • Technische Informationen zur Durchführung und Absicherung der Zahlung.

Die für die Vertragsabwicklung erforderliche Verarbeitung richtet sich nach Art. 6 Abs. 1 lit. b GDPR. Weitere Prüfungen oder Speicherzugriffe benötigen eine jeweils passende Rechtsgrundlage.

Einzelheiten zur eigenständigen Verarbeitung durch Zahlungsdienste ergeben sich aus deren Datenschutzhinweisen und den Angaben im Zahlungsablauf.

12. Speicherdauer und Browserverwaltung

Cookies können nur für eine Sitzung bestehen oder über deren Ende hinaus gespeichert bleiben. Sitzungscookies werden üblicherweise nach Beendigung der Sitzung beziehungsweise beim Schließen des Browsers entfernt. Dauerhafte Cookies bleiben bis zum Ablauf ihrer festgelegten Laufzeit oder bis zur manuellen Löschung vorhanden.

Die konkrete Dauer hängt von der eingesetzten Technologie ab:

  • Warenkorb- und Sitzungseinträge richten sich nach ihrer technischen Funktion.

  • Einwilligungseinträge können Ihre Auswahl für spätere Besuche verfügbar halten.

  • Analyse- und Werbecookies haben dienst- und konfigurationsabhängige Laufzeiten.

Die Laufzeit eines Cookies ist von der Aufbewahrungsdauer bereits übermittelter Daten zu unterscheiden. Angaben zu beiden Aspekten ergeben sich aus der Cookie-Übersicht, den Cookie-Einstellungen und unserer Datenschutzerklärung.

Über die Browsereinstellungen können Sie Cookies anzeigen, entfernen oder blockieren. Eine umfassende Sperrung kann sich auf Anmeldung, Warenkorb und weitere Shopfunktionen auswirken.

13. Übermittlungen außerhalb der EU und des EWR

Bei externen Diensten können Informationen außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet werden, insbesondere in den USA.

Eine solche Übermittlung benötigt neben der Rechtsgrundlage des Verarbeitungsvorgangs eine Grundlage nach Kapitel V GDPR. In Betracht kommen beispielsweise:

  • Ein für den Empfänger und die Verarbeitung anwendbarer Angemessenheitsbeschluss.

  • Standardvertragsklauseln mit gegebenenfalls ergänzenden Schutzmaßnahmen.

  • Andere gesetzlich vorgesehene Übermittlungsgrundlagen, soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind.

Das EU–US Data Privacy Framework ist nur relevant, wenn der jeweilige US-Empfänger für die betreffende Verarbeitung wirksam darunter zertifiziert ist.

Eine Einwilligung in Cookies beantwortet nicht automatisch sämtliche Fragen zur Zulässigkeit einer Drittlandübermittlung. Angaben zur jeweiligen Übermittlungsgrundlage gehören in die Datenschutzerklärung und die Informationen des betreffenden Dienstes.

14. Kontakt und ergänzende Informationen

Für Fragen zu Cookies, Ihrer Auswahl oder der Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie sich an Montaviro wenden:

Informationen zum Verantwortlichen, zu Ihren Rechten nach der GDPR und zur Bearbeitung von Datenschutzanfragen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Diese Richtlinie kann angepasst werden, wenn sich die eingesetzten Technologien oder maßgeblichen Anforderungen ändern. Der oben genannte Stand kennzeichnet die veröffentlichte Fassung. Eine Aktualisierung des Textes ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche neue Einwilligung.